Klasse CE

  • Voraussetzung: Klasse C
  • Kombination Zugfahrzeug Klasse C und Anhänger über 750 kg
  • ab 21 Jahre
  • auf 5 Jahre befristet
  • beinhaltet: Klasse C1E, BE, T

Details

Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Lastzüge und Sattelzüge)

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

beinhaltet