Klasse C

  • Voraussetzung: Klasse B
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zul. Gm.
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze
  • Anhänger bis 750 kg
  • ab 21 Jahre
  • auf 5 Jahre befristet
  • beinhaltet: Klasse C1

Details

Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

beinhaltet Klasse C1