BITTE BEACHTEN:
UNSER BÜRO IST VON 12.2. bis 19.02.26 NICHT BESETZT.
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Am 10.03.2026 findet ein Ausbildungstag für HUBARBEITSBÜHNEN statt.
Anmeldungen bezüglich der Ausbildung bitten wir per Mail an folgende Adresse zu senden. Am Ausbildungstag ist zwingend ein Passfoto erforderlich.
Die Prüfung findet in deutscher Schrift statt. (für ausländische Mitbürger ist mindestens das B1 Zertifikat erforderlich)
wolfgang.ertl@gmx.de Tel.: 0160-98972979
Die Ausbildungskosten belaufen sich auf 219,00 € pro Person.
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“
Mit inbegriffen sind Getränke sowie eine Brotzeit.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie den Bedienerausweis.
Für die Auswahl der Bediener ergeben sich somit folgende Kriterien:
• Mindestalter 18 Jahre
Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur Hubarbeitsbühnen bedienen, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt und der Jugendliche entsprechend dieses Grundsatzes ausgebildet ist. Dabei sollte der Aufsicht-Führende schriftlich festgelegt sein.
• Körperliche Eignung
Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gute Reaktionsfähigkeit.
Zur Beurteilung der körperlichen Eignung geben die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sowie G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ wichtige Anhaltspunkte.
• Geistige und charakterliche Eignung









